Was ist bei einer Schwangerschaft zu beachten?
Auch für Religionspädagog*innen und Katechet*innen gibt es Regelungen. Mehr Infos findet ihr/ finden Sie unter folgenden links:
https://www.efas-online.de/informationen/fuer-arbeitgeber/mutterschutz
https://www.arbeitssicherheit-elkb.de/ordner-fuer-kirchengemeinden
Wichtig ist die Gefährdungsbeurteilung, die für jede Arbeitnehmerin an der Dienststelle erstellt werden muss. Im Zweifel hilft die örtliche MAV weiter. Ein Muster für die Gefährdungsbeurteilung findet ihr/ finden Sie hier:
Gibt es eigentlich eine Vorlage für meine Dienstordnung im KBA- Einsatz?
Ja, es gibt eine Musterdienstordnung. Ihr müsst/ Sie müssen das Rad nicht neu erfinden:
Für Religionspädagog*innen, die als Gemeinde-/ Dekanatsjugendreferent*in arbeiten, ist diese Vorlage sinnvoll:
Wie ist das mit Krankenversicherung etc. für Kolleg*innen?
Wie komme ich in den internen Bereich der VERK Homepage?
Alle Mitglieder sind bereits angelegt und können sich wie folgt einloggen:
Benutzername: Vorname.Nachname
(und bei Doppelnamen: Doppel-Name.Nachname oder Vorname.Doppel-Name oder Doppel-Name.Doppel-Name
Umlaute können wie gewohnt verwendet werden ,
Leerzeichen sind nie enthalten, es steht immer nur ein Punkt zwischen dem Vornamen und dem Nachnamen und gegebenenfalls ein Bindestrich zwischen den Namensteilen.)
Passwort: Mitgliedsnummer
Schaut euch um und schreibt mir gerne eure Anmerkungen zu unserer neuen Homepage!
Viele Grüße, Karin Müller
Frage: Ich bin Religionspädagogin, habe den Prädikantenkurs mit
Abendmahl, weil es ja für unseren Jahrgang noch keine offizielle "Feier"
gab. Ich meine mich zu erinnern, dass in einem Schreiben vor ca. 2 Jahren
stand, dass Relpäds in Einzelfällen auch taufen dürfen. Ist das so? Und
wenn ja, wie gehe ich formal den richtigen Weg? Wen muss ich da vorab
informieren?
Antwort: Rel.-Päds. dürfen erst das Sakrament der Taufe erteilen, wenn sie davon vom jeweiligen OKR*in ermächtigt wurden. Beim Abendmahl ist es anders und durch den Prädikent*innenkurs erreicht!
Sie müssten einen Antrag über die mittlere Ebene an den LKR stellen, nach Genehmigung können sie loslegen.
Wie komme ich an Infos aus der Landeskirche, (Stellen etc.)?
1. den VERK Newsletter abonnieren
2. das Amtsblatt der ELKB abonnieren (kommt per mail oder per Briefpost frei Haus)
Komme ich als VERK Mitglied umsonst in Museen?
Zur Vorbereitung einer Bildungsveranstaltung können Museen besucht werden, ohne dass das Eintrittsgeld bezahlt werden muss. Dazu bitte eine Bestätigung der jeweiligen Bildungseinrichtung (Schule, Dekanatsjugend...) direkt beim Museeum vorlegen.
Ich habe mich im Dienst mit dem Corona-Virus angesteckt und leide noch unter den Folgen, was nun?
Zu diesem Thema gibt es einen Info-Brief unserer 2. Vorsitzenden an alle Mitglieder: