News zum Thema "Verpflichtende Stellenteiler*innen"

Liebe Religionspädagog*innen,

ACHTUNG, wichtig! Bitte denkt alle mal nach, bringt euer Beziehungswissen ein und redet mit Kolleg*innen darüber:

 

In der Herbstsynode wird eine Vorlage eingebracht, die sich damit befasst, allen die zu einem bestimmten Zeitraum von einer Zwangsstellenteilung betroffen waren, eine Einmalzahlung zukommen zu lassen um entstandene Gehalts- und Rentenausfälle zu „entschädigen“.

Für Relpäds war die Zwangsstellenteilung nicht absolut zwingend, wurde aber trotzdem über einige Jahre angewendet, bspw als „150%-Regel“ für Relpäds, die mit Relpäds verheiratet waren. Eine Zahlung sollen (falls die Synode es entscheidet) Personen erhalten, bei denen es sich um eine tatsächliche „Zwangs“-Stellenteilung handelt - d.h., wer bspw. aufgrund eines Notenschnitts unter der damaligen Notengrenze nicht verbeamtet wurde, fällt nicht unter die Regelung, auch wenn er zusätzlich mit einer Pfarrperson oder einer Religionspädagog*in verheiratet war.

Es geht außerdem nur um die Personen, die im Zeitraum von 1984 bis vermutlich 1995 im Probedienst (erste 3 Dienstjahre nach Vorbereitungsdienst) bei der ELKB waren und während dieses Zeitraums von einer Zwangsstellenteilung betroffen waren. Eventuell betrifft es auch noch ein paar Jahrgänge nach 1995, weil die Regelung leider nicht sofort gänzlich aufgehoben wurde, sondern wohl langsam ausgeschlichen ist.

 

Der Entwurf wurde vor einem Jahr schon einmal eingebracht und unter anderem wegen unseres deutlichen Hinweises, dass unsere Berufsgruppe in der Vorlage noch nicht bedacht sei (aber auch wegen anderer entscheidender Fragen) nochmal zurückgezogen und gründlich überarbeitet.

Ich hänge die Vorlage zur Info an, so wie sie nach dem jetzigen Stand in der Herbstsynode diskutiert und eventuell beschlossen werden soll (sie ist hoch umstritten und es ist keineswegs sicher, dass ihr zugestimmt wird).

 

Folgendes Problem stellt sich:

Die Landeskirche hat nur die Daten jener Kolleg*innen, die verbeamtet sind und der Angestellten, die sich aktuell noch im Dienst befinden. Zudem gibt es leider keine Filter-Option um herauszufinden, welche Personen mit anderen Relpäds oder Pfarrer*innen verheiratet waren.

 

 

Nun unsere dringende Bitte:

Meldet uns bis spätestens Ende November ALLE Namen, die euch einfallen und die es betreffen könnte. BESONDERS auch jene, die schon im Ruhestand sind, nicht im VERK sind, längst geschieden sind... und von der Regel eventuell betroffen waren.

Bitte erzählt von dem Thema in den Arbeitskreisen und unter euren Kolleg*innen aus der jeweiligen Region.

Wir können gerne den Job übernehmen, bei Rentner*innen auch die aktuellen Adressen rauszufinden. Hauptsache, wir haben Namen, die dann nochmal gezielt vom Arbeitgeber überprüft werden können, ob wirklich ein Anspruch besteht.

Das Formular wird (falls die Synode eben zustimmt) nur denen zugesendet, die nach Ansicht des Arbeitgebers Anspruch haben auf die Zahlung. Dann muss es bis 31.1.2023 zurückgeschickt werden. Das heißt, es besteht wirklich Zeitdruck, an alle Namen zu kommen, die geprüft und angeschrieben werden müssten.

 

Aktuell sind erst 5 Relpäds eingerechnet in der Vorlage, die definitv alle Kriterien erfüllen – ich hätte ungern, dass jemand nicht berücksichtigt wird, der*die ebenfalls unter die entsprechenden Kriterien fällt. Gleichzeitig: Wunderbar, dass diese 5 eingepreist sind! Falls die Synode also der Vorlage zustimmt, sind die betroffenen Relpäds von denen der Arbeitgeber weiß, mit berücksichtigt.

 

Wendet euch bei Fragen an Anne-Lore Mauer 2. Vorsitzende VERK e.V.