Liebe Religionspädagog*innen und Katechet*innen,
im Frühjahr erhielten die Pfarrer*innen von „ihrem“ Verein (dem Pfarrer- und Pfarrerinnenverein i.d. ELKB e.V.) den Hinweis, Unterlagen zu einer dienstlichen Infektion mit Corona aufzubewahren, falls sie irgendwann mit unerwarteten Spätfolgen umgehen müssen.
Wir möchten dieses Anliegen mit freundlicher Genehmigung des Pfarrervereins aufnehmen und euch ebenfalls dazu anhalten:
Manche Religionspädagog*innen und Katechet*innen haben sich im Dienst mit Corona infiziert und sind zum Teil schwer erkrankt. Manche müssen sich mit Long-Covid herumquälen und welche Spätfolgen Corona haben kann, ist noch unklar. Einige werden dauerhaft mit Einschränkungen leben müssen, die womöglich auch Auswirkungen auf den Dienst haben und vielleicht auch zu Veränderungen wie Teildienst oder vorzeitigem Ruhestand führen können.
Daher ist es wichtig, dass alle Corona-Erkrankungen, die sich aus der Erfüllung von dienstlichen Pflichten oder notwendigen Dienstgeschäften ergeben haben, als Dienstunfälle bzw. Dienstbeschädigung auf dem Dienstweg dem Landeskirchenamt als unserer Dienstherrin gemeldet werden, auch wenn (noch) keine Long-Covid-Schäden oder andere Beeinträchtigungen vorliegen.
Wer wegen eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung früher in den Ruhestand gehen muss, bekommt in der Regel mehr Pension als bei einer vergleichbaren Situation ohne dienstlichen Hintergrund.
Je länger die Ansteckung zurückliegt, desto schwieriger wird es, den dienstlichen Zusammenhang zu belegen. Deshalb empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen, Corona-Erkrankungen aus dem
dienstlichen Kontext baldmöglichst zu melden und zurückliegende Erkrankungen so gut wie möglich zu dokumentieren. Für eine Anerkennung ist zu begründen, warum und wie sich die Ansteckung dienstlich ergeben hat. Idealerweise lässt sich die Infektionsquelle belegen.
Da die Gesundheitsämter mit der Nachverfolgung von Kontakten schon lange nicht mehr hinterherkommen, sollte auch eine plausible Belegung des Ansteckungsgeschehens als Begründung möglich sein (z.B. eine KonfirmandInnen-Freizeit, bei der sich mehrere Personen infiziert haben).
Wichtige Unterlagen wie ärztliche Atteste, Bestätigungen von Dienststellen wie Schulen und Dekanaten oder die Quarantäne-Aufforderung des Gesundheitsamtes sollten gesammelt und beigefügt werden.
Noch gibt es keine allgemeine Regelung für den Umgang mit Corona-Erkrankungen im Rahmen des Dienstes, andere Landeskirchen erkennen die Fälle aber bereits an; der Pfarrerverein ist dazu in intensiven Gesprächen mit der Personalabteilung. Eine Einzelfall-Abklärung für die Anerkennung als Dienstunfall ist bereits jetzt möglich und sinnvoll, auch wenn – wie im Rest der Gesellschaft – noch unklar ist, inwieweit eine Anerkennung wirklich erfolgversprechend ist.
Beamte schicken ein Schreiben mit der Bitte um Anerkennung und den beigefügten Unterlagen an Bianca Behrens, PSZ.
Angestellte hingegen melden sich bitte mit dem Anliegen an ihre Rentenversicherungskasse. Eine Notiz an den Arbeitgeber ist in dem Fall ebenfalls sinnvoll, jedoch ist eine Anerkennung durch die ELKB in dem Fall ohnehin nicht nötig und auch nicht möglich.
Solltet ihr / sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Anne-Lore Mauer
2. Vorsitz VERK e.V.